Thüringen, ein durchsetzungsfähiger Rechtsstaat

Thüringen ein durchsetzungsfähige, unkomplizierter und bürgernaher Rechtsstaat

Wir Freien Demokraten setzen uns für die Digitalisierung der Polizeiarbeit unter der Wahrung der Bürgerrechte ein. Daher begleiten wir die Entwicklungen im Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts und die Ausweitung von Überwachungsbefugnissen kritisch. Wir fordern, dass zur Wahrung der Bürgerrechte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2023 endlich in das Thüringer Polizei-Aufgaben-Gesetz umgesetzt wird. Sofern nötig, werden wir dazu einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen.

Wie auch die Justiz wird sich die Polizei dem demografischen Wandel stellen müssen. Deshalb fordern wir mehr Polizisten auszubilden als planmäßig den Polizeidienst verlassen werden. So könnten neben altersbedingten Abgängen auch Wechsel in andere Behörden oder Berufe ausgeglichen werden. Zudem sorgt Personalmangel zu einer höheren Arbeitsbelastung, welche im ohnehin schon anspruchsvollen Betätigungsfeld der Polizei vermieden werden soll. Jungen Polizeibeamten sollten dementsprechend auch die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Thüringer Polizei aufgezeigt werden.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderne Ausstattung der Polizei ein. Dass es weiterhin bei so zentralen Dingen wie Internetzugängen und mobiler Arbeitsfähigkeit klemmt, ist unbefriedigend für die Polizisten ebenso wie für die Bürger. Wir fordern für die Polizei eine Ausstattung, die technisch auf dem neusten Stand ist. Das gilt sowohl für die Ausstattung von Büros als auch für Polizeifahrzeuge. Diese sehen wir zukünftig als mobile IT-Stationen mit einer vollwertigen Ausstattung inklusive Drucker. Es ist gefährlich, wenn das Verbrechen besser ausgestattet ist als die Sicherheitsbehörden. Das zeigt sich vor allem im Bereich der Cyberkriminalität.

Die steigende Kriminalität über das Internet kann nur von einer digital kompetenten und entsprechend ausgestatteten Polizei bewältigt werden. Wir Freie Demokraten wollen innerhalb der Polizei spezialisierte Stellen einrichten, die explizit für digitale Kriminalitätsfelder qualifiziertes Personal anwerben. Dafür eignet sich am besten das Landeskriminalamt als eine zentral zuständige Instanz. Dies erfordert eine attraktive und wettbewerbsfähige Besoldung, aber auch zeitgemäße Arbeitsweisen in den Behörden. Dazu gehört, dass alltägliche Abläufe durch Digitalisierung beschleunigt und nicht verkompliziert werden.

Polizisten leisten rund um die Uhr ihren Dienst für die Sicherheit der Gesellschaft. Wir Freie Demokraten wollen, dass gerade für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ein angemessener Ausgleich bezahlt wird. Daher wollen wir die Höhe der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) anpassen.

Darüber hinaus streben wir generell eine Reform des Zulagenwesens in der Polizei an. So soll die Polizeizulage der durch die Polizisten übernommenen Verantwortung gerecht werden und die besonderen Anforderungen gerade in Sondereinheiten oder anderen Funktionsstellen widerspiegeln.

Polizeiarbeit ist vielfältig und komplex. Bestehende Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen müssen daher fortlaufend evaluiert und bei Bedarf angepasst werden. Die Präsidenten der Behörden und Leiter der Einrichtungen brauchen Gestaltungsspielraum zur Modernisierung ihrer Organisationsstrukturen. Derzeit müssen Änderungen an den Organisationsstrukturen vom Innenministerium abgesegnet werden, was Modernisierungsbemühungen verschleppt und generell die Motivation hemmt. Als Grundlage braucht es eine umfassende Aufgaben- und Prozessanalyse, die dann entsprechende Entwicklungsspielräume für die jeweiligen Einheiten und Einrichtungen einräumt.

Die Thüringer Polizei braucht attraktive Karrieremöglichkeiten mit einem transparenten und attraktiven Zugang zum gehobenen und höheren Dienst. Der Polizeiberuf lebt von Erfahrungen auf der Straße und dem Austausch mit den Bürgern. Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Reform der veralteten Aufstiegsstrukturen ein. Ziel sind kurze Verfahren und vorhersehbare und transparente Qualifizierungswege für zukünftige Fachexperten und Führungskräfte. So sollen interessierte Polizistinnen und Polizisten zeitgemäße Aufstiegsmöglichkeiten wahrnehmen können, die nach den Prinzipien der Bestenauslese funktionieren, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Neue Formen des Demonstrationsgeschehens sowie die Weiterentwicklung der Rechtsprechung machen es notwendig, dass der Freistaat Thüringen sich ein modernes Versammlungsrecht gibt. Wir Freien Demokraten haben in der laufenden Legislaturperiode einen Entwurf eines Versammlungsgesetzes vorgelegt, der in zeitgemäßer Form die Demonstrationsfreiheit schützt und gleichermaßen dem Ordnungs- und Sicherheitsanspruch gerecht wird. Dabei sind für uns insbesondere Rechtsklarheit bezüglich der behördlichen Zuständigkeiten sowie Rechtssicherheit für die Versammlungsleiter zentrale Anliegen. Wir wollen diesen Entwurf zur Umsetzung bringen.

Die letzten Jahre haben deutlich gemacht, wie notwendig ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Von der Corona-Pandemie, über die Zerstörungen im Ahrtal bis zum Hochwasser an verschiedenen Stellen in Thüringen zum Jahreswechsel 2023/2024; jede dieser Situationen wäre ohne den Einsatz haupt- und ehrenamtlicher Helfer mit Katastrophenschutzausbildung schlimmer ausgefallen. Daher wollen wir die Zusammenarbeit mit den Akteuren weiter verstärken und aus Fehlern der Vergangenheit lernen, um uns für zukünftige Herausforderungen besser aufzustellen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Bereich des Katastrophenschutzes wollen wir beibehalten.

An vielen Stellen ist Katastrophenschutz Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist es für einen effizienten Katastrophenschutz notwendig, dass dieser auch auf eine resiliente Bevölkerung trifft.

Verhaltensregeln für den Brand- und Katastrophenfall sollten wieder in der Bevölkerung verankert werden. Diese Forderung der Akteure im Katastrophenschutz unterstützen wir aus vollem Herzen und setzen uns für die konsequente Beübung von Warntagen und die Vermittlung der notwendigen Sicherheitskenntnisse in den Schulen ein.

Wir Freien Demokraten sprechen uns dafür aus, die Ersthelferausbildung wieder zum verpflichtenden Teil der allgemeinen Schulbildung zu machen. Oft unterbleibt eine Hilfeleistung, aus Angst etwas falsch zu machen. Wenn Kinder von klein auf mit Übungen in der Ersten Hilfe an Notfallsituationen herangeführt werden, senkt dies die Hemmschwelle im Ernstfall Hilfe zu leisten. Zudem werden die Rettungsdienste entlastet, wenn die Bevölkerung wieder lernt sich bei kleineren Verletzungen selbst zu versorgen. Dies wird bereits vereinzelt an Schulen praktiziert, jedoch noch nicht in ausreichender Intensität und Verbreitung.

Große Teile des Katastrophenschutzes in Deutschland sind ehrenamtlich organisiert, obwohl es sich um eine der originären Aufgaben des Staates handelt. Die Ehrenamtlichen müssen durch eine angemessene Finanzierung der hauptamtlichen Strukturen unterstützt werden. Berichtspflichten und bürokratische Hindernisse müssen gerade im Bereich des Katastrophenschutzes auf das notwendige Minimum reduziert werden. Solange in Thüringen ein Anspruch auf Bildungsurlaub existiert, sprechen wir uns dafür aus, dass vor allem Bildungsveranstaltungen zur Bevölkerungsresilienz für diesen anerkannt werden.

Im Katastrophenfall tragen vor allem kommunale Mandatsträger die Verantwortung. Doch Katastrophenfälle machen selten an einer Landkreisgrenze halt. Daher muss der Freistaat sicherstellen, dass Strukturen auch über Kreisgrenzen hinweg geschaffen und erhalten werden. Das Land muss gerade auch mit Transparenz zur Verfügbarkeit von technischem Gerät und anderen Ressourcen sowie deren Zugänglichkeit Unterstützung leisten.

Die Freien Demokraten verstehen sich als Ansprechpartner und Unterstützer der Thüringer Feuerwehren. Wir sprechen uns für die Entwicklung und den Ausbau der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz aus. Für eine bürokratiearme Unterstützung der Feuerwehren halten wir die Feuerwehrpauschale sowie die Jugendfeuerwehrpauschalen für geeignete Mittel, welche auch zukünftig erhalten bleiben sollen.

Starke Justiz – Resilienz gegen Einflussnahmen der Politik

Wir Freien Demokraten beachten und bewahren das Wirken der Exekutive als reine Sachwalterschaft für die Justiz. Unsere Verfassung sieht die Verwirklichung der Demokratie durch drei Staatsgewalten vor. Historisch gewachsen ist jedoch gerade die Judikative mit der Exekutive in Form eines Justizministeriums verschränkt.

Trotz dieser organisatorischen Zusammengehörigkeit darf den Bürgerinnen und Bürgern unter keinen Umständen der Anschein einer Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen entstehen. Das untergräbt das Vertrauen in die Funktionsweise unseres Rechtsstaats.

Wir werden entschieden jedweder unmittelbaren oder auch nur mittelbaren Einflussnahme der Politik auf die Arbeit unserer Thüringer Richter und Staatsanwälte entgegentreten.

Wir Freien Demokraten fordern eine Aufgabenkritik in der Justiz.

Die Prozesse in der Justiz wandeln sich insbesondere durch das Voranschreiten der Digitalisierung. Viele der Arbeitsabläufe um die bisherige haptische Gerichtsakte fallen weg, wie z.B. Posteingang abheften, Seitennummerierung anbringen, Vorlage beim Richter, Versendung der Akte an Gutachter oder zur Akteneinsicht. Unter Berücksichtigung der angestrebten oder teilweise schon vorhandenen digitalen Modernisierungen im Justizalltag verändern sich damit auch die Aufgabenprofile in nahezu allen Bereichen.

Gleichzeitig schlittern wir in der Justiz in eine Pensionierungswelle. In den nächsten zehn Jahren könnten bis zu 75% des derzeitigen Personals den Dienst verlassen.

Den auf Initiative der Freien Demokraten gefassten Beschluss des Thüringer Landtags zur Durchführung einer konsequenten Aufgabenanalyse wollen wir für eine sachgerechte Umstellung auf digitale Prozesse ermöglichen und die Anpassung an neue Arbeitsstrukturen vorantreiben.

Wir Freien Demokraten wollen die Besoldung wieder an das jeweilige Amt binden und damit die regelmäßig stattfindende Diskussion zu verfassungsgemäßer Mindestalimentation aufgreifen. Aus der von uns durchgesetzten Aufgabenkritik abgeleitet, muss auch die Besoldungsstruktur in der Justiz überarbeitet werden.

Die Pensionierungswelle verschärft die Konkurrenz um die Fachkräfte nicht nur mit der freien Wirtschaft, sondern auch mit dem öffentlichen Dienst der anderen Länder, der Kommunen und des Bundes. Daher muss insbesondere die Anfangsbesoldung in der Justiz, sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Dienst, konkurrenzfähiger gestaltet werden. Das betrifft vor allem Bereiche, in denen Kenntnisse notwendig sind, die bisher nicht als Bestandteil der Justiz betrachtet wurden, wie beispielsweise der IT-Bereich. Gerade für juristische Spezialisten mit Expertise in der IT muss die Beschäftigung in der Justiz eine echte Alternative zum Gang in die Wirtschaft darstellen. Dafür sind die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen entscheidende Kriterien. Wenn anderswo digitale Prozesse das Leben und auch das Arbeitsleben vereinfachen, dürfen sie in der Justiz nicht behindern oder verlangsamen.

Wir Freien Demokraten wollen daher eine verstärkte Spezialisierung von Richtern und Staatsanwälten ermöglichen und auch lohnenswert machen. Durch den technischen Fortschritt ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen aller Justizbereiche gerade umfänglich. Richter und Staatsanwälte müssen daher auch in Spezialgebieten, wie z.B. im IT-Bereich, „auf einer Höhe“ mit dem Spezialwissen von Anwälten und im Strafrecht auch gerade mit dem der (Cyber-)Straftäter sein.

Wir Freien Demokraten wollen den elektronischen Rechtsverkehr weiter ausbauen und den Gerichten und Staatsanwaltschaften dafür auch die notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stellen. Wir wollen sicherstellen, dass die Vorteile der besonderen elektronischen Postfächer auch durchgängig barrierefrei von der Justiz genutzt werden. Alle Beteiligten, insbesondere Bürger, Anwälte und Behörden, sollen mittels moderner Kommunikationsmittel mit der Justiz kommunizieren können. Unser Ziel ist der papierlose Gerichtssaal. In geeigneten Fällen soll die Möglichkeit bestehen Zeugenvernehmungen und Gerichtsverhandlungen per Videokonferenztechnik abzuhalten. Zudem wollen wir Verfahren um die Grundbuchakte durch eine bürgernahe, vollelektronische Lösung beschleunigen.

Wir Freien Demokraten wollen die Juristenausbildung reformieren und an die Anforderungen der Neuzeit anpassen. Dazu gehört auch, dass nicht mehr alle juristischen Berufe die hochqualifizierte Ausbildung mit zwei Staatsexamina benötigen. Wir wollen für bestimmte Berufe Zugangsmöglichkeiten mit geringeren und dennoch qualifizierten Anforderungen ermöglichen.

Deshalb wollen wir einen integrierten Bachelorabschluss im Studium der Rechtswissenschaften. So können wir auch sicherstellen, dass sich auch weiterhin ausreichend junge Menschen das Jura-Studium zutrauen. Die Initiative „iur.reform“ einiger junger Juristen finden wir spannend und wollen wir weiterverfolgen.

Im Zusammenhang mit der Veränderung der Juristenausbildung stellen sich automatisch Besoldungsfragen. Hier wollen wir im Rahmen einer Reform des Besoldungsrechts dafür sorgen, dass sich für Juristen ohne zweites Staatsexamen auch ein Einstieg in den Öffentlichen Dienst z.B. in die Kommunalverwaltungen lohnt. Nicht immer werden Volljuristen gebraucht, wo sie ausgeschrieben sind. Hier wollen wir für eine Offenheit der Personalverantwortlichen in der Verwaltung sorgen und mit einem flexiblen Besoldungsrecht eine Grundlage schaffen.

Wir Freie Demokraten fordern für die Gerichtsvollzieher eine Ausbildung, die den Aufgaben und den Anforderungen ihres Berufsbildes gerecht wird. Sowohl durch die Reformen in der Zwangsvollstreckung als auch durch die Digitalisierung hat sich der Arbeitsalltag der Gerichtsvollzieher extrem gewandelt. Nur wenigen ist bewusst, dass Gerichtsvollzieher in hoher Eigenverantwortung einen staatlichen Auftrag erfüllen und dabei nicht nur Verantwortung für sich und ihre Mitarbeiter übernehmen müssen, sondern auch in sehr sensiblen und riskanten Einsätzen unterwegs und dabei teilweise auf sich allein gestellt sind. Ein Hochschulstudium soll dafür sorgen, dass die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit vertiefend vermittelt werden können, und so ein Aufstieg mindestens der Obergerichtsvollzieher in den gehobenen Dienst gerechtfertigt ist.

Wir Freie Demokraten wollen über attraktive Arbeitszeitmodelle und finanzielle Anreizsysteme den Arbeitsort JVA interessanter machen.

Die Arbeit im Justizvollzugsdienst ist sowohl körperlich als auch seelisch herausfordernd. Deshalb müssen neue Formen der Personalgewinnung entwickelt werden. Für die Reduzierung der Belastung der Bediensteten ist eine vollständige Besetzung aller vakanten Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst das A und O. Fehlende Kollegen erschweren die Arbeit für alle. Deswegen wollen wir dem Personalmangel, der durch Eintritte in den Altersruhestand auf Thüringen zukommt, frühzeitig durch Ausbildung und Einstellungen begegnen. Das muss sich aber auch in den jeweiligen Einstiegsgehältern widerspiegeln. Wir Freien Demokraten wollen dafür sorgen, dass der Einstieg in den Justizvollzugsdienst auch für Menschen in der Mitte ihres Lebens interessant ist. Dafür muss Flexibilität bei der Einstufung der jeweiligen Lebenserfahrung herrschen.

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